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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2019

 

Vorbemerkungen

Die Domlex GmbH, Höherweg 200, D-40233 Düsseldorf (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten. Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch den Angebotsvorschlag an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

 

1. Allgemeines

(1) Alle Vertragsabreden müssen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Abweichende oder ergänzende mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig. Die Möglichkeiten zur Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts gemäß § 355 BGB bleiben hiervon unberührt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber seinem Auftraggeber an Dritte, Subunternehmen oder Erfüllungsgehilfen weiterzureichen.

(3) Zeichnungen, Festpreisangebote, Kostenvoranschläge, Angebotsindikationen und Berechnungen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Parteien zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Vertrages zwingend erforderlich.

 

2. Vertragsschluss

(1) Basierend auf den Angaben des Auftraggebers und mit Absprache des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber ein unverbindlicher Angebotsvorschlag erstellt und zugeschickt („invitatio ad offerendum“).

(2) Der Angebotsvorschlag und dazugehörige Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn er dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DINNormen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

(3) Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber den ihm übersandten Angebotsvorschlag bestätigt (per Post oder per E-Mail) und der Auftragnehmer diesen Angebotsvorschlag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Zugang ausdrücklich (per E-Mail, per Post) angenommen hat (nachfolgend kurz Auftragsbestätigung).

(4) Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen kann.

(5) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen.

(6) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Dokumenten: dem Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Anlagen), dem bestätigten Angebotsvorschlag des Auftraggebers (= Auftragserteilung) sowie der Angebotsannahme des Auftragnehmers (= Auftragsbestätigung des Auftragnehmers). Falls mehrere Angebotsvorschläge für denselben Leistungsgegenstand aufgrund von nötigen Änderungen erstellt und an den Auftraggeber versandt werden, so kann die Auftragserteilung immer nur auf dem letzten Angebotsvorschlag des Auftragnehmers basieren. Sofern nicht anderweitig vereinbart, behalten Angebote vierzehn (14) Tage ihre Gültigkeit.

(7) Das Liefergebiet ist auf Deutschland beschränkt.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Forderung wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig (maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers). Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Installation. Eine Teilzahlung ist vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Zurückbehaltungsrechte nur erlaubt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei einer vorgesehenen Teilabnahme des Werkes, die Vergütung, die für die einzelnen Teile bestimmt wurde, die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu fordern.

(3) Zahlungen können durch Überweisung auf das vom Auftragnehmer auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Bankkontos erfolgen. Ebenso kann die Rechnung nach der Installation über ein Kartenterminal („Sumup“) des Auftragnehmers beglichen werden.

(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Zinsschaden entstanden ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.

(6) Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage stellen, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.

(7) Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Auftraggeber schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.

 

4. Datenschutz

(1) Die Erhebung sämtlicher vom Auftraggeber mitzuteilender oder in Erfahrung gebrachter Daten dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung. Die Daten werden dabei ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Eine Speicherung über die nach dem Vertrag erforderlichen und vorausgesetzten Zwecke hinaus erfolgt nicht. Davon unberührt bleiben gesetzlich vorgesehene Speicherpflichten (insbesondere zur Erfüllung steuerrechtlicher und sonstiger Aufbewahrungspflichten).

 

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus dem Vertrag vor.

(2) Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine den Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte vom Auftragnehmer, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand an den Auftragnehmer. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

 

6. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

(1) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Domlex GmbH, Höherweg 200, D-40233 Düsseldorf (Tel: +49 211 15802320, E-Mail: info@domlex.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (7.5.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(4) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(5) Muster Widerrufsformular:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Bei schriftlichen Erklärungen an:

Domlex GmbH, c/o Denkfläche Höherweg 200, D-40233 Düsseldorf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

 

___________________________________________________________

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*):  ________________________________

Name des/der Verbraucher(s):      ________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________

 

___________________________________________________________

Ort und Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) unzutreffendes streichen

 

7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen; Gefahrübergang

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die in dem Auftrag aufgelisteten Komponenten inkl. sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern (sog. Ablieferung).

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Auftragnehmer die Versandwege, die Versandart, den Spediteur, die Verpackung und das Transportmittel nach eigenem Ermessen.

(3) Offensichtliche Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Vorbehalte/Durchführbarkeit; Rechte des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber versichert, dass alle gegenüber dem Auftragnehmer gemachten Angaben (Ziffer 9) richtig und vollständig sind. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren, falls sich vor Erfüllung der Vertragsleistung durch den Auftragnehmer, die Umstände derart ändern, dass eine Anpassung der Vertragsleistungen erforderlich sind oder eine Erfüllung nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich ist.

(2) Die vereinbarten Festpreise gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Zusagen des Auftraggebers über die Bedingungen vor Ort und den bestehenden Bauteilen zutreffend sind. Sind die bestehenden Bauteile entgegen den Aussagen des Auftraggebers nicht für die Elektroinstallation nutzbar, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die entsprechenden Mehrkosten für die Beschaffung und die Montage zusätzlich in Rechnung zu stellen. Weichen die Bedingungen für eine Installation vor Ort signifikant von den Zusagen des Auftraggebers ab ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Davon unberührt bleibt das Kündigungsrecht durch den Auftragnehmer.

(3) Bei unzutreffenden Angaben seitens des Auftraggebers und der daraus resultierenden nicht möglichen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu den vereinbarten Konditionen, steht Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht, welches in Ziffer 3.6. beschrieben ist, zu.

(4) Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss weitere Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer unmöglich machen und diese seitens des Auftraggebers nicht ausdrücklich gemeldet worden sind, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 14.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

(5) Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 13 vom Auftraggeber zu tragen.

 

9. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zum Installationsort und den damit verbundenen Einrichtungen sicherzustellen, sowie ggf. Strom, welche für die vertragsgemäße Durchführung der Leistungen von Auftragnehmer notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

(2) Nötige Angaben über die Lage von verdeckten Strom-, Gas- und Wasserleitungen sind vom Auftraggeber vor Beginn der Montagearbeiten dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

(3) Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 13 vom Auftraggeber zu tragen, soweit der Auftraggeber den Verstoß zu verschulden hat (also entweder fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat).

 

10. Abnahme und Gefahrenübergang

(1) Nach erfolgreicher Fertigstellung der Elektroneuinstallation (z.B. Installation von Leuchten) erstellt der Auftragnehmer ein Abnahmeprotokoll mit der Bestätigung, dass die Installation abgeschlossen und abgenommen ist. Noch anstehende Restarbeiten oder Mängel werden im Protokoll erfasst.

(2) Das Abnahmeprotokoll wird entweder schriftlich oder elektronisch erstellt und vom Auftraggeber unterzeichnet.

(3) Der Gefahrenübergang von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber tritt mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls ein.

 

11. Termine

(1) Die Parteien stellen klar, dass mit der Setzung eines Termins kein absolutes Fixgeschäft vereinbart wurde, es sei denn, der Auftragnehmer hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt.

(2) Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störrungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

(3) Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung entsteht nur, wenn (und soweit der Auftraggeber nachweist, dass) die Verzögerung vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Liefer-/Auftragswerts. Das Verlangen eines höheren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 12.1. und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers – insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungsflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) – bleiben unberührt.

 

12. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche

(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.

(3) Durch uns an den Kunden weiterverkaufte Waren: Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Kaufvertrages.

(4) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

13. Haftung

(1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit im Zusammenhang mit dem Vertrag ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist. Dieser Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht bei schuldhafter Verletzung von für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Liegt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Fahrlässigkeit vor, haftet der Auftragnehmer nur für die vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(3) Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

14. Vertragskündigung

(1) Dem Auftragnehmer stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB, einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich, zu.

(2) Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, gilt die gesetzliche Rechtsfolge, insbesondere ist der Auftraggeber vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung verpflichtet. Ab dem ersten Tag auf der Baustelle beläuft sich die pauschale Abgeltung auf 10 % der vereinbarten Vergütung bzw. ab dem zweiten Tag auf der Baustelle auf 15 % der vereinbarten Vergütung, wobei dem Auftraggeber der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

 

15. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist bei allen Streitigkeiten, die sich aus Lieferungen und Leistungen ergeben, das Amtsgericht Düsseldorf, bzw. der Hauptsitz der Firma Domlex GmbH.

 

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers

(2) Die Vertragssprache ist deutsch.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten

(4) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

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